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Servitut; Teilausübung; keine Verjährung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/58bbl 2009, 76 Heft 2 v. 15.2.2009

§ 1482 ABGB

Wird eine Servitut nicht im gesamten Umfang ausgeübt, kann das Recht im nicht ausgeübten

Seite 76


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