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Schihotel; Verkehrssicherungspflichten

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/57bbl 2009, 76 Heft 2 v. 15.2.2009

§ 1295 Abs 1 ABGB

Von Hotels im hochalpinen Bereich kann nicht verlangt werden, dass die Ein- und Ausgänge Tag und Nacht schnee- und eisfrei sind.

Besteht ein Eingangsbereich jedoch in einer aufgeschütteten Schneerampe, erfordert die Verkehrssicherungspflicht die Anbringung entsprechender Sicherungs- und Haltevorrichtungen.

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