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(Mindest-)Abstände; geschlossen bebautes Gebiet; Amtssachverständiger; keine Befangenheit

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/37bbl 2009, 66 Heft 2 v. 15.2.2009

§§ 2 Z 24, 5, 6 Abs 1 Z 1 oö BauTG 1994

§ 52 AVG

Der Begriff "bebautes Gebiet" umschreibt keinen normativen, sondern einen tatsächlichen Zustand.

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