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Baugebrechen; feuerpolizeiliche Mängel; feuerpolizeilicher Auftrag; Bestimmtheit

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/38bbl 2009, 67 Heft 2 v. 15.2.2009

§§ 11, 13 sbg FPolO 1973

Ein feuerpolizeilicher Auftrag, der die Festlegung und Montage von Kehrbehelfen (hier: im unausgebauten Dachboden und über Dach) "im Einvernehmen mit dem Rauchfangkehrer" vorschreibt, ist zu unbestimmt, weil offen bleibt, was zu geschehen hätte, wenn ein Einvernehmen wegen unterschiedlicher Auffassungen nicht herstellbar ist.

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