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Abtretungsanspruch von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Bauträgers

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/18bbl 2009, 32 Heft 1 v. 1.2.2009

§§ 1392, 1414 ABGB

§ 16 BTVG

§ 16 BTVG ist dahin zu verstehen, dass bloß eine Zession zahlungshalber angeordnet ist, mit der die Ansprüche des Erwerbers gegen den Bauträger zusätzlich abgesichert werden sollen.

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