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Gärtnerisch auszugestaltende Bauflächen; Umbau; bauliche Änderungen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/17bbl 2009, 30 Heft 1 v. 1.2.2009

§ 60 Abs 1 und 3 wr BauO

Auf gärtnerisch auszugestaltenden Bauflächen sind bauliche Änderungen (iSd § 60 Abs 1 lit c wr BauO), nicht aber ein Neu-, Zu- oder Umbau (iSd § 60 Abs 1 lit a wr BauO) zulässig.

Ein "Umbau" liegt (erst) vor, wenn ein Gebäude nach Durchführung der Baumaßnahmen entweder in seinem äußeren Erscheinungsbild oder in seiner Nutzung als ein anderes anzusehen ist.

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