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Freigehege; Hundehütten; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/194bbl 2008, 223 Heft 6 v. 15.12.2008

§ 21 Abs 1 Z 2 lit g stmk BauG 1995

Die Errichtung eines Tiergeheges (hier: ca 2 m hoch, mit Holzlatten, Metallstehern und Zaungeflecht) ist baubewilligungspflichtig.

Hütten, die der Unterbringung von Hunden dienen, sind keine baubewilligungsfreien baulichen Anlagen.

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