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Berufliche Zuverlässigkeit; Verfehlungen; Ausschluss vom Vergabeverfahren

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2008/113bbl 2008, 130 Heft 3 v. 15.6.2008

§§ 16, 37 wr VergG (nunmehr §§ 68, 72 f BVergG 2006)

Zur beruflichen Unzuverlässigkeit können Verletzungen früherer Leistungsverträge mit dem öffentlichen Auftraggeber führen, die über die üblicherweise bei Bauvorhaben auftretenden Ausführungsmängel und Unstimmigkeiten bei der Abrechnung deutlich hinausgehen.

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