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Vertraulichkeit; Geschäftsgeheimnisse im Vergabeverfahren; Zugang zu Informationen

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2008/112bbl 2008, 129 Heft 3 v. 15.6.2008

Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG idF RL 92/50/EWG

Die Nachprüfungsinstanz muss die Vertraulichkeit und das Recht auf Wahrung der Geschäftsgeheimnisse gewährleisten, wobei sie Kenntnis von solchen Angaben haben und diese berücksichtigen darf.

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