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Vorbehaltslose Annahme der Schlusszahlung

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/27bbl 2008, 39 Heft 1 v. 15.2.2008

Pkt 5.29.2 ÖNorm B 2110

Pkt 5.29.2 ÖNorm B 2110 dient im Wesentlichen dazu, möglichst rasch Klarheit über die Abrechnung zu schaffen. Die vorbehaltlose Annahme einer Zahlung soll Nachforderungen unzulässig machen.

OGH 14.8.2007, 1 Ob 81/07d

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