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Statikerleistungen; Entgeltsbestimmungt

RechtsprechungZivilrechBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2007/193bbl 2007, 235 Heft 6 v. 15.12.2007

§§914, 1152 ABGB

Nur wenn es im Vertrag keine besonderen Anhaltspunkte iSd § 914 ABGB gibt, greift § 1152 ABGB. § 1152 ABGB gilt nicht nur für Verträge ohne gültige Entgeltabrede oder Unentgeltlichkeitsvereinbarung, sondern auch für Verträge mit unvollständigen Entgeltabreden.

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