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Fehlende Zustimmungserklärungen; Verbesserungsfrist

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/54bbl 2007, 63 Heft 2 v. 16.4.2007

§ 63 Abs 1 lit c wr BauO; § 13 Abs 3 AVG

Eine Verbesserungsfrist von insgesamt mehr als zwei Monaten zum Zwecke der Nachreichung fehlender (Eigentümer-) Zustimmungserklärungen ist zweifellos ausreichend und angemessen.

VwGH 18.12.2006, 2005/05/0336

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