§ 358 ABGB
Ob der an den Treuhänder anzulegende Sorgfaltsmaßstab eine Einsicht in die Insolvenzdatei erforderlich macht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
OGH 31.8.2006, 6 Ob 150/06m
§ 358 ABGB
Ob der an den Treuhänder anzulegende Sorgfaltsmaßstab eine Einsicht in die Insolvenzdatei erforderlich macht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
OGH 31.8.2006, 6 Ob 150/06m