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Spielplatz; Spielplatzgeräte; keine Baubewilligungspflicht

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/4bbl 2007, 14 Heft 1 v. 2.2.2007

§§ 14, 15, 16, 17 Abs 1 Z 10 nö BauO 1996

Die Anlage eines Spielplatzes ist weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig.

Die Bewilligungs- und Anzeigefreiheit von Spielplatzgeräten ist nicht auf ein einzelnes Gerät beschränkt.

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