§ 69 Abs 1 lit m und Abs 2 wr BauO
Die Überschreitung der konsentierten Gebäudehöhe um 1,49 m kann im Einzelfall eine unwesentliche Abweichung vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sein.
VwGH 10.10.2006, 2004/05/0176
§ 69 Abs 1 lit m und Abs 2 wr BauO
Die Überschreitung der konsentierten Gebäudehöhe um 1,49 m kann im Einzelfall eine unwesentliche Abweichung vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sein.
VwGH 10.10.2006, 2004/05/0176