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Angemessene Frist für Verbesserung; Pilotprojekt

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/197bbl 2006, 243 Heft 6 v. 12.12.2006

§ 932 Abs 4 ABGB

Handelt es sich bei einer Heizungsanlage für ein Einfamilienhaus nach Aussagen des Unternehmers um ein Pilotprojekt, so ist dieser Umstand bei der Bemessung einer angemessenen Frist gem § 932 Abs 4 ABGB zu berücksichtigen.

Eine Verbesserungsfrist von neun Monaten ab dem zugesagten Fertigstellungstermin erscheint jedenfalls ausreichend.

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