§ 25 tir BauO 2001; § 8 AVG
Der Grundeigentümer eines Baugrundstücks ist nicht berechtigt, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte einzuwenden.
VwGH 27.6.2006, 2006/06/0016
§ 25 tir BauO 2001; § 8 AVG
Der Grundeigentümer eines Baugrundstücks ist nicht berechtigt, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte einzuwenden.
VwGH 27.6.2006, 2006/06/0016