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Bauüberprüfung; Kosten; Verschulden der Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/168bbl 2006, 226 Heft 6 v. 12.12.2006

§ 25 bgld BauG 1997; § 76 Abs 2 AVG; § 1294 ABGB

Nachbarn haben die Kosten der von ihnen schuldhaft eingeleiteten Bauüberprüfungen zu tragen.

Die Behauptung einer geringfügigen Abstandsunterschreitung setzt eine besonders gewissenhafte Vorgangsweise der Nachbarn voraus.

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