vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die nachträgliche Geltendmachung vergessener Leistungen nach Legung der Schlussrechnung

AufsätzeWilhelm Peter Milchrahmbbl 2006, 209 Heft 6 v. 12.12.2006

In der Baupraxis stellt sich immer wieder die Frage, ob der Auftragnehmer nach Schlussrechnungslegung fehlende vertragsgemäße Leistungen nachverrechnen kann. Ausgehend von den Bestimmungen des ABGB soll die Wirkung der Schlussrechnungslegung anhand der derzeit geltenden ÖNORM B 2110 (1.3.2002) und anhand eines typischerweise in der Praxis vorkommenden Fallbeispiels einer vertraglichen Bestimmung, die zum Nachteil des Auftragnehmers über die Regelung der ÖNORM B 2110 hinausgeht, untersucht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte