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Verzug mit Nebenleistung; Zurückbehaltungsrecht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/125bbl 2006, 159 Heft 4 v. 8.8.2006

§ 1052 ABGB

Ein Vertragsteil kann wegen Verzugs mit einer Nebenleistung nur dann vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn zwischen Nebenleistung und geforderter Leistung ein Austausch- bzw Gegenseitigkeitsverhältnis besteht.

Die unterlassene Übergabe einer vereinbarten Bankgarantie kann ein Zurückbehaltungsrecht dann nicht mehr rechtfertigen, wenn die zu erstellende Garantie für den Begünstigten keinen Wert mehr hat.

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