§ 1052 ABGB
Ein Vertragsteil kann wegen Verzugs mit einer Nebenleistung nur dann vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn zwischen Nebenleistung und geforderter Leistung ein Austausch- bzw Gegenseitigkeitsverhältnis besteht.
Die unterlassene Übergabe einer vereinbarten Bankgarantie kann ein Zurückbehaltungsrecht dann nicht mehr rechtfertigen, wenn die zu erstellende Garantie für den Begünstigten keinen Wert mehr hat.