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Rechtswidriger Enteignungsbescheid; Bindungswirkung für Gerichte

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/126bbl 2006, 159 Heft 4 v. 8.8.2006

§ 523 ABGB

Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden und zwar selbst dann, wenn diese unvollständig oder fehlerhaft sind. Eine Ausnahme besteht nur für einen sog absolut nichtigen Verwaltungsakt.

OGH 29.3.2006, 9 Ob 15/06

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