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Baupolizeilicher Unterlassungsauftrag; Parteistellung; Bescheidadressat

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/83bbl 2006, 102 Heft 3 v. 22.6.2006

§ 41 Abs 4 stmk BauG 1995

Baupolizeiliche Unterlassungsaufträge können an Personen gerichtet werden, von denen die tatsächliche Einstellung der vorschriftswidrigen Nutzung zu erwarten ist und denen gegenüber sie auch durchgesetzt werden können.

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