§§ 1296, 1299, 1311 ABGB; §§ 1, 5 BauKG
Der Pflichtenkatalog des BauKG ist ein Schutzgesetz (iSd § 1311 ABGB) zugunsten der Arbeitnehmer.
Kommt ein Arbeitnehmer infolge fehlender Sicherheitsvorkehrungen zu Schaden, so liegt darin eine Schutzgesetzverletzung, auf die die Beweislastumkehr gem § 1296 ABGB zur Anwendung kommt.