Art 81 EG; § 31 KartG 1988; Honorarordnung der Baumeister
Ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung liegt auch vor, wenn eine (unverbindliche) Empfehlung getreuer Ausdruck des Willens des Verbandes war, das Verhalten der Mitglieder auf dem
Art 81 EG; § 31 KartG 1988; Honorarordnung der Baumeister
Ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung liegt auch vor, wenn eine (unverbindliche) Empfehlung getreuer Ausdruck des Willens des Verbandes war, das Verhalten der Mitglieder auf dem