§ 932 ABGB
Ohne ausreichendes Behauptungs- und Tatsachensubstrat darf nicht unterstellt werden, eine vom Übergeber veranlasste Verbesserung werde nicht zeit-, sach- und fachgerecht durchgeführt, weil sonst der gesetzlich vorgesehene Vorrang der Herstellungsansprüche umgangen werden könnte.