§ 81 Abs 2 wr BauO
Der Berechnung der Gebäudehöhe ist das anschließende Gelände zum Zeitpunkt der Bauführung (und nicht das natürliche, gewachsene) Gelände zu Grunde zu legen.
VwGH 20.12.2005, 2005/05/0129
§ 81 Abs 2 wr BauO
Der Berechnung der Gebäudehöhe ist das anschließende Gelände zum Zeitpunkt der Bauführung (und nicht das natürliche, gewachsene) Gelände zu Grunde zu legen.
VwGH 20.12.2005, 2005/05/0129