Abweisung
§ 129 Abs 10 wr BauO; §§ 2 Abs 5, 18 Abs 1 WEG 2002
Wohnungseigentümergemeinschaften kommt im Abbruchauftragsverfahren keine Parteistellung zu.
Abweisung
§ 129 Abs 10 wr BauO; §§ 2 Abs 5, 18 Abs 1 WEG 2002
Wohnungseigentümergemeinschaften kommt im Abbruchauftragsverfahren keine Parteistellung zu.