§ 81 wr BauO
Die Seitenflächen von Dachgauben sind nicht in die für die Berechnung der Gebäudehöhe wesentlichen Flächen der Gebäudefronten einzubeziehen.
VwGH 31.1.2006, 2004/05/0251
§ 81 wr BauO
Die Seitenflächen von Dachgauben sind nicht in die für die Berechnung der Gebäudehöhe wesentlichen Flächen der Gebäudefronten einzubeziehen.
VwGH 31.1.2006, 2004/05/0251