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Bewilligungsantrag; Miteigentum; Agrargemeinschaft

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/80bbl 2006, 99 Heft 3 v. 22.6.2006

Aufhebung

§§ 19 Z 1, 22 Abs 2 stmk BauG 1995; § 38 AVG; §§ 2, 43 stmk AgrGG 1985; §§ 825, 833, 834, 835 ABGB

Bei Miteigentum hat die Baubehörde als Vorfrage an Hand zivilrechtlicher Bestimmungen zu prüfen, welche Mehrheiten für Bewilligungsanträge notwendig sind.

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