§ 23 Abs 3 lit c krnt BauO 1996; §§ 5 Abs 1, 6 Abs 2 lit c krnt BauV 1985
Als privilegierte Bauteile in den Abstandsflächen sind untergeordnete Bauteile (hier: Dachvorsprung) nicht in die Bemessung der (lt Bebauungsplan) maximal zu überbauenden Fläche einzuberechnen.