Abweisung
§ 38 Abs 1, 6 und 7 stmk BauG 1995
Benützungsbewilligungen, die in die Rechtssphäre der Nachbarn eingreifende Abweichungen vom bewilligten Baukonsens genehmigen, können von diesen bekämpft werden.
Abweisung
§ 38 Abs 1, 6 und 7 stmk BauG 1995
Benützungsbewilligungen, die in die Rechtssphäre der Nachbarn eingreifende Abweichungen vom bewilligten Baukonsens genehmigen, können von diesen bekämpft werden.