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Flächenwidmung; Sonderfläche „Tankstelle“; „Reifen-Service-Shop-Station“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/3bbl 2006, 21 Heft 1 v. 15.2.2006

§ 9 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG; § 17 Abs 1 Z 11 lit b sbg ROG 1998; § 279 Abs 2 und 3 GewO 1994

Die Umschreibung des Verwendungszwecks ­einer raumordnungsrechtlichen „Sonderfläche“ darf nicht ausdehnend ausgelegt werden.

Bei der Auslegung des Begriffs „Tankstelle“ im Flächenwidmungsplan kann durchaus auf den gewerberechtlich umschriebenen, möglichen Betriebsumfang einer Tankstelle abgestellt werden.

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