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Kanalabgabe; Begriff „Vollgeschoß“; Begriff „Dachgeschoß“; Galerien

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/4bbl 2006, 21 Heft 1 v. 15.2.2006

§§ 1, 2 Abs 1 und 3, 4 stmk KanalabgG 1955

Galerien, also nicht vollflächig nach unten abgeschlossene Etagen einer baulichen Anlage, sind als Vollgeschoße iSd § 4 Abs 1 stmk KanalabgG 1955 anzusehen und sind somit für die Berechnung des Einheitssatzes voll zu veranschlagen.

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