Aufhebung
§§ 4, 23 und 26 stmk BauG 1995
Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens (hier: Errichtung einer Betonfundamentplatte) ist auch an Hand des von den Bauwerbern angegebenen Verwendungszweckes (hier: für eine Asphaltmischanlage) zu prüfen.
Aufhebung
§§ 4, 23 und 26 stmk BauG 1995
Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens (hier: Errichtung einer Betonfundamentplatte) ist auch an Hand des von den Bauwerbern angegebenen Verwendungszweckes (hier: für eine Asphaltmischanlage) zu prüfen.