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Schießplatz; ortsübliche Lärmimmissionen; beson­dere Schallcharakteristik; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; verbindliche Festlegung von Betriebs­zeiten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/132bbl 2005, 202 Heft 5 v. 15.10.2005

§§ 13 Abs 12, 26 Abs 1 stmk BauG 1995

Der medizinische Sachverständige und die Baubehörde haben auf nachvollziehbare Weise darzulegen, dass die besondere Schallcharakteristik von Schüssen auf einem Schießplatz voraussichtlich zu keiner Gesundheitsgefährdung oder das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigung führen wird.

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