Art 5 Nr 1 EuGVVO; § 67 VersVG
Der Gerichtsstand des Art 5 Nr 1 EuGVVO erfasst auch im Wege der Legalzession übergegangene vertragliche Ansprüche wie zB Bereicherungsansprüche aufgrund einer rechtsmissbräuchlich abgerufenen Garantie für vermeintliche Baumängel.
OGH 11.5.2005, 9 Ob 104/04s