§ 484 ABGB
Der Inhalt einer ungemessenen Servitut orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen des herrschenden Guts, doch findet ein solches Recht seine Grenzen in dessen ursprünglichem Bestand und der ursprünglichen und vorhersehbaren Benützungsart. Mehrbelastungen infolge Widmungsänderung muss der Dienstbarkeitsbelastete nicht dulden.