Abweisung
§ 21 vlbg RPG; § 17 AVG
Es besteht (hier: nach Versagung der Baubewilligung) kein Recht auf Einsicht in die Akten über die Erlassung des Flächenwidmungsplanes.
Abweisung
§ 21 vlbg RPG; § 17 AVG
Es besteht (hier: nach Versagung der Baubewilligung) kein Recht auf Einsicht in die Akten über die Erlassung des Flächenwidmungsplanes.