Die Umsetzungsfrist für die europäische Richtlinie über die Prüfung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL)1) endete am 21.7.2004. Im vorliegenden Beitrag werden die Ziele und Inhalte dieser Richtlinie in Grundzügen dargestellt sowie deren Anforderungen für den speziellen Bereich der Raumordnung näher analysiert. Insbesondere wird untersucht, bei welchen Plänen und Programmen der Raumordnung eine Strategische Umweltprüfung künftig erforderlich ist. In einem der nächsten Hefte folgt ein weiterführender Beitrag zum aktuellen Stand der innerstaatlichen Umsetzung der SUP-RL, einschränkt auf die gesetzlichen Anforderungen an die Strategische Umweltprüfung im Bereich der örtlichen Raumordnung.