Aufhebung
§ 34 Abs 3 sbg BauTG; § 38 AVG
Wenn in einem von Amts wegen eingeleiteten Feststellungsverfahren über die Kanalanschlussverpflichtung ein Antrag auf Ausnahme von der Einmündungsverpflichtung anhängig ist, über den noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, stellt die Frage, ob eine solche Ausnahme zu gewähren ist, eine Vorfrage im Feststellungsverfahren dar.