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BVA; Ersatz der Pauschalgebühr; Zuständigkeit

RechtsprechungVergaberechtbbl 2005/126bbl 2005, 172 Heft 4 v. 15.8.2005

§ 177 Abs 5 BVergG; § 72 Abs 2 AVG

Das Bundesvergabeamt ist zuständig, über den Anspruch auf Ersatz der entrichteten Pauschal­gebühr abzusprechen.

BVA 20.5.2005, 17 N 23/05-42a

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