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Rücktritt vom Liegenschaftskauf; Berechnung; Differenzanspruch

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/120bbl 2005, 166 Heft 4 v. 15.8.2005

§§ 920 f ABGB

Der vertragstreue Teil hat ein Wahlrecht, ob er seinen Schaden konkret oder abstrakt berechnet. Ein einheitlicher Schaden kann aber nicht durch Kombination beider Berechnungsmethoden ermittelt werden.

OGH 28.2.2005, 5 Ob 273/04i

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