Abweisung
§ 6 Abs 2 nö BauO 1996; § 52 AVG
Ein von der Partei vorgelegtes Gutachten anderer Sachverständiger („Privatgutachten“) ist der Überprüfung durch (Amts-) Sachverständige zu unterziehen.
Abweisung
§ 6 Abs 2 nö BauO 1996; § 52 AVG
Ein von der Partei vorgelegtes Gutachten anderer Sachverständiger („Privatgutachten“) ist der Überprüfung durch (Amts-) Sachverständige zu unterziehen.