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Privatgutachten; Überprüfung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/72bbl 2005, 121 Heft 3 v. 1.6.2005

Abweisung

§ 6 Abs 2 nö BauO 1996; § 52 AVG

Ein von der Partei vorgelegtes Gutachten anderer Sachverständiger („Privatgutachten“) ist der Überprüfung durch (Amts-) Sachverständige zu unterziehen.

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