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Baupolizeiliche Maßnahmen; Benützungsverbot

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/78bbl 2005, 124 Heft 3 v. 1.6.2005

Aufhebung

§ 37 Abs 4 tir BauO 2001

Adressaten eines Benützungsverbotes der bau­lichen Anlage können die Eigentümer oder Dritte sein.

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