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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Brandwände; Belästigungen, unzumutbare

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/77bbl 2005, 123 Heft 3 v. 1.6.2005

Abweisung

§§ 26 Abs 1 Z 4 und 5, 51 Abs 1 und 3, 67 stmk BauG 1995

Nachbarn haben ein subjektiv-öffentliches Recht, dass Außenmauern in Form von Brandwänden ausgestaltet werden (§§ 26 Abs 1 Z 4, 51 Abs 1 stmk BauG 1995), nicht aber auch, dass Außenmauern nicht als Brandwände ausgestaltet werden.

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