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Kanalanschlusspflicht; Hof- und sonstige Nebengebäude

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/76bbl 2005, 123 Heft 3 v. 1.6.2005

Aufhebung

§ 4 Abs 1 stmk KanalG 1988

Die Kanalanschlusspflicht von Hof- und sonstigen Nebengebäuden, die in unmittelbarer bau­licher Verbindung oder enger Nachbarschaft mit dem anschlusspflichtigen Gebäude stehen, ist bei einer Distanz von 20 m nicht mehr gegeben.

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