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Abstandsvorschriften; Kerngebiet; Betriebstypen; Gastgewerbe

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/36bbl 2005, 76 Heft 2 v. 1.4.2005

§ 5 Abs 1 Z 1 oö BauTG 1994; § 22 Abs 4 oö ROG 1994; §§ 1 und 2 und Anlage 3 oö BetriebstypenVO

Die Abstandsvorschrift des § 5 Abs 1 Z 1 oö BauTG 1994 bezieht sich nach ihrem eindeutigen Wortlaut ausschließlich auf Gebäude und nicht auf sämtliche bauliche Anlagen.

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