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Bewilligungspflichtiges Bauvorhaben; Geräte- und Grillfesthütte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/37bbl 2005, 76 Heft 2 v. 1.4.2005

Abweisung

§§ 21 Abs 1 Z 1 und 2 stmk BauG 1995

Die Errichtung eines in massiver Blockhausbauweise ausgeführten Bauwerkes (hier: von weniger als 30 m2 Gesamtfläche), das nicht nur der Lagerung von Gartengeräten, sondern auch der Abhaltung von Grillfesten dient, ist auf Grund der damit in Zusammenhang stehenden (Rauch-) Immissionen baubewilligungspflichtig.

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