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Bauliche Anlage; Steher

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/126bbl 2004, 194 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 4 Z 12 stmk BauG 1995

Für die Errichtung eines Stehers (dessen bestimmungsgemäße Aufgabe sich darin erschöpft, ein umklappbares Hindernis zu sein) ist kein relevantes Maß an bautechnischen Kenntnissen iSd § 4 Z 12 stmk BauG 1995 erforderlich, zumal es nicht auf dessen Standfestigkeit ankommt.

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