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Beseitigungsauftrag; Vorliegen einer Baubewilligung; aufschiebende Bedingung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/127bbl 2004, 194 Heft 5 v. 1.10.2004

Abweisung

§ 70a Abs 1 stmk BauO 1968

Ein vorschriftswidriger Bau ist ein solcher, für den die Bewilligungspflicht sowohl im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerkes als auch im Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages bestanden hat und in den genannten Zeitpunkten jeweils keine Bewilligung vorgelegen ist.

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